Ihre gewerblichen Schutzrechte sind ein nicht zu unterschätzender Anteil Ihres Kapitals. Leider ist gerade dieser Anteil Ihres Kapitals aber faktisch nicht gegen Diebstahl geschützt. Um so effektiver ist glücklicherweise der rechtliche Schutz dieser Rechte ausgestaltet.
Verteidigen Sie also Ihre gewerblichen Schutzrechte!
Es gibt kein Patentrezept für Sie, wie Sie im Falle einer Schutzrechtsverletzung verfahren. Das kommt vielmehr darauf an, um was für einen Verstoß es sich handelt und wie erheblich er ist.
Sicher ist, dass spätestens dann, wenn Ihre Urheberrechte oder Marken von Dritten bedroht oder bereits genutzt werden, der Anruf beim Anwalt Ihres Vertrauens unvermeidlich ist.
Aber:
Wenn Sie der Meinung sind, dass der gesamte Wettbewerb in höchster Gefahr ist, weil xy in seinem ebay-shop ein Fahrrad anbietet, welches Sie auch schonmal verkauft haben, xy aber hinterhältig ein Komma in der Widerrufsbelehrung weggelassen hat, sollten Sie ihm vielleicht einfach eine email schreiben. Sicher ist er sich keiner Schuld bewußt und wird den Verstoß ohne weiteres abstellen.